Schön sachlich

December 3, 2009
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Die Bestimmung mit der Abkürzung “TR TKÜV” legt generell die technischen Einzelheiten fest, die zur Sicherstellung einer vollständigen Erfassung der zu überwachenden Telekommunikation und zur Auskunftserteilung erforderlich sind.

Die RegTp, neuerdings Bundesnetzagentur, hat detailiert dokumentiert, wie in Zukunft die Vorratsdatenspeicherung funktionieren soll. Nicht alles davon ist neu, die Vorgaben zur Überwachung gab’s schon länger. Aber trotzdem wurde mir beim Lesen(!) des Dokumentes leicht übel.

Als potentieller “züA”, für “zu überwachender Anschluß” – jeder der sich irgendwann in Deutschland aufhält ist ja potentieller züA – bin ich über die technische Detailierung des “that’s the way we’ll put you over the barrel” ziemlich schockiert. Nicht daß ich romantische Ausführungen zu Freiheit und Bürgerrechten erwartet hätte. Eigentlich hätte ich gar nichts anderes erwartet. Aber die technische Beschreibung außer Kraft gesetzter Bürgerrechte reicht aus, um bei mir ein nachhaltiges Unwohlsein zu erzeugen.

via heise online – Technische Vorgaben zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung stehen.

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