Militärisch nicht angemessen

December 3, 2009
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Ein deutscher Oberst befiehlt einen Angriff auf zwei entführte Tanklastzüge. Die werden bombardiert, Menschen sterben.
Und nu?
Unsere Gesetze gelten für Deutsche Soldaten, auch wenn diese Straftaten im Ausland verüben (§5 XII StGB).

Menschen umbringen, auch unabsichtlich, ist eine solche Straftat. Welche genau? Vielleicht fahrlässige Tötung, vielleicht aber auch Totschlag. Körperverletzung mit Todesfolge?

Das hätte man diskutieren können (so schrecklich das ist); eine große Rolle bei der Beurteilung des Befehls spielt die “Lage”, also die Frage, ob auf Basis der vorhandenen Informationen die Entscheidung im Wissen um das Risiko getroffen wurde oder ob Herr Klein annehmen durfte, daß sich auf und um den Tankzügen herum ausschließlich .. ja wer eigentlich? befanden: Sind die Entführer des Lastzuges jetzt Banditen oder sind sie Kombattanten? Wären sie Kombattanten, so wäre eine militärische, verhältnismäßige Maßnahme zu vertreten. Sind sie aber “nur” Mörder und Diebe, wäre ein Militärschlag sicher unangemessen.

Hier offenbart sich bereits das Dilemma, in dem die Soldaten vor Ort stecken – man nennt es nicht Krieg, es gibt also keine Kombattanten, folglich auch keine militärischen Maßnahmen. Jede Handlung muß sich am “Friedensrecht” messen lassen; zur reinen Verteidigung klappt das ganz gut, da beissen sich Völkerrecht und Strafrecht nicht wirklich.  Notwehr und Nothilfe, damit kommt man ziemlich weit wenn man selber oder andere angegriffen werden.

Spätestens aber dann, wenn es “zum Angriff” geht, verläßt jeder Soldat den Boden des deutschen Strafgesetzbuches und macht sich – strafbar.

Der einzige Ausweg wäre, sich auf die Haager Landkriegsordnung zu berufen. Die Haager Landkriegsordnung stellt Mindestforderungen an die Kriegsführung. Unter anderem dürfen keine Zivilisten angegriffen werden.

Würde man also den Einsatz in Afghanistan als das bezeichnen, was er in der Realität vor Ort vermutlich ist, müßte sich Herr Klein allein daran messen lassen, ob er bei der Ausgabe seines Befehles wußte, daß sich nicht-Kombattanten vor Ort befinden. Das vor allem deshalb, weil man die militärische Notwendigkeit des Einsatzes vermutlich begründen könnte.

Diesen Ausweg hat der Chef des Herrn Klein, der Verteidigungsminister selbst, aber gerade elegant verbaut:

Die Bombardierung der Tanklaster war aus heutiger objektiver Sicht und nach den Dokumenten, die mir vorenthalten wurden, militärisch nicht angemessen.

(Zeit online)

Es wäre vermutlich klüger gewesen, sich nicht zum Fall zu äußern und die Gerichte ihre Arbeit machen zu lassen. Nach diesem relativ verheerenden Statement des Verteidigungsministers dürfte es zu einem ziemlichen Eiertanz kommen.

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